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IMA 2012: Dienstleistungskonzept aus einer Hand stößt auf Zustimmung der Automaten-Branche
Eine durchweg positive Bilanz der Internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA 2012) zogen Markus Lienhart, Jan-Oliver Hoops, Jürgen Beckmann und Guido Schwartz. Zahlreiche „gute Gespräche“ hätten während der vier Messetage gezeigt, dass das neue Standkonzept aufgegangen sei, fasst Lienhart zusammen. Bei der IMA hatten die vier Unternehmer erstmals ein gemeinsames Paket der wichtigsten Dienstleistungen für die Planung und Wertsicherung von Spielstätten und Bowlinganlagen vorgestellt. Als Zulieferer der Unterhaltungs-Branche, etwa für Brunswick-Bowlingbahnen (Jan-Oliver Hoops), durch audiovisuelle Objekteinrichtung (Raum+Schall, Markus Lienhart), Billardtische und Zubehör (Billard-Beckmann) und Kassenlösungen (GastroVision GmbH, Guido Schwartz) sei es bei der IMA 2012 vor allem darum gegangen, gemeinsam mit der Branche Flagge zu zeigen und ein Zeichen in Richtung Brüssel und Berlin zu senden.
Mit der Neuordnung des Glücksspiel-Staatsvertrages habe die Politik eine ganze Branche in Bedrängnis gebracht, bestätigt Harro Bunke, Geschäftsführer des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. Bei den Inhalten der Novelle geht es unter anderem darum, die Entfernung von einer Spielstätte zur nächsten festzuschreiben. In der geplanten Form bedeute diese Entzerrung das Aus für den überwiegenden Teil der Spielhallen in Deutschland. Dabei seien über 70.000 Arbeitsplätze in Gefahr. Rund 100.000 Stellen seien gefährdet, rechne man die absehbar rückläufige Auftragslage bei Betrieben zuliefernder Geschäftszweige hinzu, so Bunke und zitiert den Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Siegfried Kauder (CDU). In seinem Grußwort zur Eröffnung der Messe hatte dieser von einem „unanständigen“ Vorgehen der Politik gesprochen, das – so die Ansicht des studierten Juristen – im Widerspruch zur deutschen Verfassung stehe.
Tatsächlich betreffe die Gesetzesnovelle ausschließlich privatwirtschaftliche Spielhallen-Unternehmen, erklärt Harro Bunke. Interessant sei, dass die Argumente der Gesetzesbefürworter zwar darauf zielten, die mutmaßlich grassierende Spielsucht im Lande einzudämmen, dass die vorgesehenen Beschränkungen aber weder für staatliche Spielcasinos noch für die staatlichen Lotto- und Toto-Gesellschaften gelten. Nicht betroffen sei auch die geplante Legalisierung von Sportwetten für private Anbieter, die ab dem kommenden Jahr im Internet zugelassen werden sollen.
„Das ist eindeutig ein Signal in die falsche Richtung“, so Sascha Blodau, einer der Geschäftsführer der Berliner Bally Wulff Games & Entertainment GmbH: „Das Geschäft mit Geld-Gewinnspielgeräten funktioniert, weil Menschen schon immer ein Bedürfnis nach dieser Art der Unterhaltung hatten.“ Blodau unterstreicht, dass der – im Zusammenhang mit der Novelle des Glücksspiel-Staatsvertrages beschworene – Konsumentenschutz längst schon fest in den Spielautomaten programmiert sei. „Der höchstmögliche Gewinn, der maximale Verlust je Stunde sowie feste Spielpausen sind vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben“, so Blodau.
Statistiken belegen, dass Spielhallen-Besucher rund elf Euro je Stunde in ihr Spielvergnügen investieren. Im Gegenzug winke die Hoffnung auf einen Gewinn in Höhe bis 500 Euro. Mit dem Aus für die privatwirtschaftliche Automatenbranche werde der natürliche Spieltrieb verstärkt im Internet befriedigt und somit jeder sozialen und behördlichen Kontrolle entzogen. „Wahrscheinlich zur Freude der Befürworter des neuen Staatsvertrages“, mutmaßt Blodau, denn der Glückspielstaatsvertrag trage in erster Linie dazu bei, das staatliche Monopol zu schützen und Geld in die notorisch klamme Staatskasse zu spülen – „Wer kontrolliert wie viel Geld die Menschen beim Online-Poker und bei Sportwetten im Internet lassen“, fragt Blodau – die Frage nach den Folgen aber werde in der öffentlichen Diskussion bewusst ausgeklammert.
„Fatal an der aktuellen Situation ist auch die Unsicherheit, mit der die Politik den Bürger alleine lässt“, ergänzt Markus Lienhart. Es könne über ein Jahr vergehen bis die Europäische Union über eine verbindliche Rechtsvorlage entschieden habe, erst danach seien die Bundesländer in der Pflicht, jeweils eigene Interpretationen auf Grundlage der EU-Entscheidung zu formulieren. „Eines Tages werden wir in den 16 deutschen Bundesländern 16 unterschiedliche Regelungen über den Betrieb von Geldspielautomaten und Spielhallenbetrieben haben. Bis dahin gehen die Investoren in Deckung“, ist Lienhart überzeugt, denn entgegen der Argumente der Branchen-Gegner stehe bei Spielhallen- und Freizeitbetrieben ein umfassendes Unterhaltungskonzept für die Besucher im Vordergrund. Es gehe darum in Gesellschaft, umgeben von optischen und akustischen Reizen, zu entspannen. Dazu gehöre das Billard-Spiel genauso wie ein Imbiss, das gemeinsame Bowling-Erlebnis und natürlich der Reiz, das Glück an einem Spielautomaten zu versuchen.
„All das liegt nun erst einmal im Ungewissen“, fasst Markus Lienhart zusammen. Entsprechend habe sich die Branche bei der IMA 2012 auf eine längere Eiszeit eingerichtet. Neben dem generellen Interesse der Besucher an Unterhaltungsautomaten der jüngsten Generation hatten die vier Unternehmer auf ihrem Stand eine starke Nachfrage von den Betreibern bestehender Anlagen registriert. „Wer heute Bowlingbahnen oder ein Freizeitzentrum betreibt macht sich Gedanken, wie er auch übermorgen Gäste anziehen kann“, sagt Markus Lienhart: „Für uns war die IMA ein voller Erfolg“. In den vier Messetagen hatten die Veranstalter 9.521 Besucher registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspreche dies einem Zuwachs von 7,5 Prozent.